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Bundesunmittelbare juristische Personen

문서에서 주요국 재정법령 분석 (페이지 78-81)

des öffentlichen Rechts

제6장 연방직속의 공법인

§ 105 Grundsatz 제105조 기존원칙

(1) Für bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten

1. die §§ 106 bis 110,

2. die §§ 1 bis 87 entsprechend, soweit nicht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.

(1) 연방직속 공법인에 관한 규정은 다른 법 규정 또는 근거가 될 수 있 는 다른 법규에서 달리 규정하고 있지 않은 한 다음 규정이 적용된다.

1. 제106조 내지 제110조까지의 규정이 적용되며 2. 제1조 내지 제87조까지를 준용한다.

(2) Für bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts kann das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof Ausnahmen von den in Absatz 1 bezeichneten Vorschriften zulassen, soweit kein erhebliches finanzielles Interesse des Bundes besteht.

(2) 연방직속 공법인의 경우 관할 연방행정부는 연방의 중요한 재정상의 이익과 관련된 경우가 아니라면 연방재무부, 연방회계원과 협의하여 제1항에 설명된 규칙에 대한 예외를 허용할 수 있다.

§ 106 Haushaltsplan 제106조 예산안

(1) Das zur Geschäftsführung berufene Organ einer bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haushaltsplan festzustellen. Er muß alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthalten und ist in Einnahme und Ausgabe auszugleichen. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der juristischen Person notwendig sind.

(2) Hat die juristische Person neben dem zur Geschäftsführung berufenen Organ ein besonderes Beschlußorgan, das in wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zu entscheiden oder zuzustimmen oder die Geschäftsführung zu überwachen hat, so hat dieses den Haushaltsplan festzustellen. Das zur Geschäftsführung berufene Organ hat den Entwurf dem Beschlußorgan vorzulegen.

(2) 법인이 사업운영을 위해 마련된 기관 이외에도 중요한 관리사항을

Ist die bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts berechtigt, von ihren Mitgliedern Umlagen oder Beiträge zu erheben, so ist die Höhe der Umlagen oder der Beiträge für das neue Haushaltsjahr gleichzeitig mit der Feststellung des Haushaltsplans festzusetzen.

연방직속 공법인이 그 회원에게서 분담금이나 회비를 징수할 권리를 가 지고 있는 경우에는 새 회계연도 동안에 징수하게 될 분담금과 회비의 상 한액은 예산안이 확정됨과 동시에 결정되어야 한다.

Der Haushaltsplan und die Festsetzung der Umlagen oder der Beiträge bedürfen bei bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums. Die Festsetzung der Umlagen oder der Beiträge bedarf außerdem der Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen. Der Haushaltsplan und der Beschluß über die Festsetzung der Umlagen oder der Beiträge sind dem zuständigen Bundesministerium spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen. Der Haushaltsplan und der Beschluß können nur gleichzeitig in Kraft treten.

예산안과 분담금 내지 회비의 확정은 연방직속 공법인의 경우에 관할 연 방행정부의 인가가 필요하다. 그 밖에 분담금 내지 회비의 확정에는 연 방재무부의 인가가 필요하다. 예산안과 분담금 내지 회비의 확정에 대 한 결정은 늦어도 회계연도가 시작되기 3개월 전에 관할 연방행정부에 제출되어야 한다. 예산안과 의결은 오직 동시에 효력이 발생할 수 있다.

§ 109 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung 제109조 결산, 심사, 책임면제 (1) Nach Ende des Haushaltsjahres hat das zur Geschäftsführung

berufene Organ der bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts eine Rechnung aufzustellen.

(1) 회계연도가 끝난 후 사업운영을 위해 소집된 연방직속 공법인 기관 은 결산서를 작성하여야 한다.

(2) Die Rechnung und die Haushalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts sind, unbeschadet einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof nach § 111, von durch Gesetz oder Satzung bestimmten Stellen zu prüfen. Die Satzungsvorschrift über die Durchführung der Prüfung bedarf der Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Bundesrechnungshof vorzulegen. Er kann zulassen, daß die Prüfung beschränkt wird.

(3) Die Entlastung erteilt das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Ist ein besonderes Beschlußorgan vorhanden, obliegt ihm die Entlastung; die Entlastung bedarf dann der Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums und des Bundesministeriums der Finanzen.

(3) 책임면제는 연방재무부의 동의를 얻어 관할 연방행정부가 승인한 다. 특별 의결기관이 있는 경우에 그 의결기관이 책임면제를 승낙할 의무를 지닌다. 그 경우 책임면제는 관할 연방행정부와 연방재무부 의 인가를 필요로 한다.

§ 110 Wirtschaftsplan 제110조 경영 계획

Bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen ein Wirtschaften nach Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nicht zweckmäßig ist, haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Buchen sie nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung, stellen sie einen Jahresabschluß sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des

§ 264 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs auf.

예산안의 수입과 지출에 따르는 관리가 목적에 맞지 않을 때, 연방직속 공법인은 경영계획안을 수립하여야 한다. 공법인이 상업의 복식 부기 규 칙에 따라 기록한다면, 공법인은 상법 제264조 제1항의 제1문의 규칙 을 적용하여 연차결산서와 상황보고서를 작성하여야 한다.

§ 111 Prüfung durch den Bundesrechnungshof 제111조 연방회계원을 통한 심사 (1) Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung

der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die §§ 89 bis 100, 102 und 103 sind entsprechend anzuwenden.

(1) 연방회계원은 연방직속 공법인의 예산운영과 경제정책의 수행에 대 하여 심사한다. 제89조 내지 제100조, 제102조와 제103조를 이 에 적용할 수 있다.

(2) Für bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts kann das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, soweit kein erhebliches finanzielles Interesse des Bundes besteht. Die nach bisherigem Recht zugelassenen Ausnahmen bleiben unberührt.

(2) 재정상으로 중요한 연방의 이익이 관련된 경우가 아니면 연방직속 공법인에 대해 관할 연방행정부는 연방재무부와 연방회계원의 동의 를 받아 제1항에 대한 예외를 허용할 수 있다. 기존의 권리에 따라 허 용된 예외 조항은 영향을 받지 않는다.

der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ist nur § 111 anzuwenden, und zwar nur dann, wenn sie auf Grund eines Bundesgesetzes vom Bund Zuschüsse erhalten oder eine Garantieverpflichtung des Bundes gesetzlich begründet ist. Auf die Verbände und Arbeitsgemeinschaften der in Satz 1 genannten Sozialversicherungsträger ist unabhängig von ihrer Rechtsform § 111 anzuwenden, wenn Mitglieder dieser Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Prüfung durch den Bundesrechnungshof unterliegen. Auf sonstige Vereinigungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.

(2) Auf Unternehmen in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung des Bundes § 65 Abs. 1 Nr. 3 und 4 und Abs. 2, 3 und 4, § 68 Abs. 1 und § 69 entsprechend,

§ 111 unmittelbar anzuwenden. Für Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts, an denen die in Satz 1 genannten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt sind, gelten die §§ 53 und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und die §§ 65 bis 69 entsprechend.

(2) 연방직속 공법인의 법 형식을 가지는 기관에 대해서는 연방의 참여

Teil VII. Sondervermögen

제7장 특별 재산

§ 113 Grundsatz 제113조 기본 원칙

Auf Sondervermögen des Bundes sind die Teile I bis IV, VIII und IX dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden, soweit nicht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist. Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Sondervermögen, Teil V dieses Gesetzes ist entsprechend anzuwenden.

Teil VIII. Entlastung

제8장 책임 면제

§ 114 Entlastung 제114조 책임 면제

(1) Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Bundestag und dem Bundesrat über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen (Artikel 114 Abs. 1 des Grundgesetzes). Der Bundesrechnungshof berichtet unmittelbar dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung.

(2) Der Bundestag stellt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates die wesentlichen Sachverhalte fest und beschließt über einzuleitende Maßnahmen.

(2) 연방의회와 연방참의원의 입장표명을 고려하여 주요 사항을 확인하 고 그에 대한 초치를 취한다.

(3) An den Bundesrechnungshof können einzelne Sachverhalte zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen werden.

(3) 개별 항목은 더 자세한 설명을 위해 연방회계원에 다시 회부될 수 있다.

Bundestag und dem Bundesrat zu berichten hat. Soweit Maßnahmen nicht zu dem beabsichtigten Erfolg geführt haben, können Bundestag oder Bundesrat die Sachverhalte wieder aufgreifen.

로 이어지지 않는 한 연방의회와 연방참의원은 그 세부 사항을 다 시 심사할 수 있다.

(5) Der Bundestag oder der Bundesrat kann bestimmte Sachverhalte ausdrücklich mißbilligen.

(5) 연방의회 또는 연방참의원은 어떤 항목을 명시적으로 부인할 수 있다.

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