Aktueller Hinweis zur Einreise in die Republik Korea im Hinblick auf COVID-19 Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
(stand 09.11.2020)
1. Darf ich nach Korea einreisen?
Die visumsfreie Einreise fü r deutsche Staatsangehö riger in die Republik Korea ist seit dem 13. April 2020 nicht mö glich. Die bisherige Regelung, wonach Touristen und
Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumsfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt.
2. Kann ich als Tourist nach Korea reisen?
Derzeit werden keine Visa fü r touristische Zwecke erteilt. Die Beantragung eines Working Holiday Visums (H-1) ist vorü bergehend auch nicht mö glich.
3. Kann ich meinen unverheirateten Partner kurzzeitig besuchen? Kann ich meine Frau bzw. Schwiegerfamilie in Korea besuchen?
Derzeit werden keine Visum fü r Besuchsreisen erteilt. Eine Ausnahme gilt nur bei Vorliegen eines zwingenden familiären Grundes; dieser liegt in den folgenden Fällen oder bei folgenden Anlässen vor:
∙ Hochzeiten
∙ Todesfällen/Beerdigungen
4. Wann werden die Einreisen wieder uneingeschränkt mö glich sein?
Es ist noch nicht bekannt, wann die Einreisen uneingeschränkt ohne weitere
Voraussetzung wieder möglich sein werden. Sobald die visumsfreie Einreise für deutsche Staatsangehöriger in die Republik Korea wieder möglich ist, werden wir dies auf unserer Webseite bekannt geben. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
5. Welche Visa werden erteilt?
Derzeit wird nur in folgenden Fällen ein Visum erteilt:
1) Diplomaten, Personal internationaler Organisationen (A-1, A-2, A-3) - Entsendungsschreiben
2) Erwerbstätigkeit (C-3, C-4) - Einladungsschreiben aus Korea
- Kopie des Handelsregisterauszugs des Unternehmens in Korea - Arbeitsbescheinigung und Entsendungsschreiben
3) Studium(D-2), Sprachkurs (D-4)
- "Certificate of Admission” (Zulassungsbescheid) von einer Universität über 3 Monate 4) Auslandskoreaner (F-4) / Ehegattennachzug von koreanischen Staatsbü rgern ü ber
3 Monaten (F-6)
- Deutsche Einbürgerungsurkunde, Koreanische Ausbürgerungsurkunde, Führungszeugnis / Heiratsurkunde, Führungszeugnis
Die Unterlagen können sowohl im Original als auch als Kopie oder per E-Mail abgegeben werden. Allgemein benötigen Sie:
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular - 1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
- einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass - Nachweis über die Entrichtung der Visumsgebühr
- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (mind. 6 Monate gültig, falls Ausländer in Deutschland)
- Meldebescheinigung (falls EU-Bürger in Deutschland)
6. Wie lange dauert es ein Visum zu bekommen?
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen sind die Einreisebestimmungen verschärft und die Bearbeitung dauert länger als normalerweise üblich. Wir bitten Sie darum, Ihren Antrag mit genügend zeitlichem Vorlauf zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Monat.
7. Wie kann ich das Visum beantragen?
Eine Antragstellung auf dem Postweg ist grundsätzlich nicht möglich. Es ist möglich, ein Visum stellvertretend durch einen Freund, Kollegen oder Verwandten bzw. auch durch eine Visumsagentur mit einer entsprechenden Vollmacht beantragen und abholen zu lassen. Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin.
Terminvereinbarung unter folgender Nummer:
Tel. 069 9567 520 (Mo.-Fr. 9:00-12:00, 14:00-16:30) Visabeantragung:
Mo. 14:00-16:30,
Di. / Do. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:30 Uhr Fr. 09:00-12:00 Uhr
8. Ä rztliches Attest
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation muss bei der Abholung oder vor der Rücksendung des Visums ein innerhalb von 48 Stunden ausgestelltes ärztliches Attest eingereicht werden.
Das Attest sollte folgende Angaben enthalten:
Fieber, Husten, Atembeschwerden usw.; keine typischen Corona-Symptome vorhanden;
Tag der Untersuchung; Name des Arztes
Ein COVID-19 Testergebnis (Test Negative) muss nicht angegeben werden. Wenn das Attest jedoch ein negatives Testergebnis enthält, wird es als gültiges ärztliches Attest anerkannt.
9. Bis wann muss ich nach der Ausstellung des Visums nach Korea einreisen?
Ein Single-Entry-Visum (einmalige Ein- und Ausreise) verfällt nach 90 Tagen, d.h. Sie müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Ausstellung des Visums einreisen. Die Aufenthaltsdauer bleibt davon unberührt.
10. Quarantänepflicht
Ab dem 01. April 2020 müssen sich alle einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Sie sind verpflichtet, bei Einreise eine „Self-Quarantine Safety Protection App“ auf Ihrem Handy herunterzuladen und die Quarantäneregelungen einzuhalten.
Falls kein Wohnsitz vorhanden ist, wird dem Einreisenden eine kostenpflichtige
Quarantäneunterkunft am Flughafen Incheon organisiert und zur Verfügung gestellt (ca.
150.000 KRW (= ca. 110 EUR) pro Tag).
11. Quarantäne-Befreieungsdokument
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der 14-tägigen Quarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt bei der zuständigen Auslandsverstretung der Republik Korea im Herkunftsland, z.B. Generalkonsulat, ein „Quarantine Exemption Certificate“ erhalten haben.
Sie werden direkt bei der Einreise getestet. Beim Test am Flughafen ist, abhängig von der Dauer des Testergebnisses, mit der Ü bernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen. (max. 2 Tage)
12. Wie kann ich ein Quarantäne-Befreieungsdokument beantragen?
Um das Quarantäne-Befreiungsdokument zu Ihrem Visum (C-1, C-3, C-4, D-8, D-9) zu erhalten, muss die sich in Korea befindliche Firma, die Sie aus dringenden geschäftlichen Gründen nach Korea einlädt, das Zertifikat bei dem Ministry of Trade, Industry and Energy (MOTIE) oder weiteren zuständigen koreanischen Regierungsbehörden in Korea beantragen.
Diese Zertifikat wird dann über das MOTIE an das Ministry of Foreign Affairs (MOFA) und an das Generalkonsulat der Republik Korea in Frankfurt weitergeleitet. Erst wenn dieses
Zertifikat und eine Einverständniserkläung zur Selbstquarantäne vorliegen, können wir dies genehmigen.
13. Transitaufenthalt
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.
Ü ber die genauen Bedingungen zum Transit müssen Sie sich bei der entsprechenden Airline informieren. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache
Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögert, bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordert.